Schadenmeldung - für Reiseschutzschäden

KAERA AG ist Schadenregulierungsbüro von

Wofür möchten Sie eine Schadenmeldung einreichen?

Reiseabbruch

Reise wurde ab- bzw. unterbrochen oder verlängert

Reisegepäck

Reisegepäck wurde beschädigt, zerstört, gestohlen, anderweitig abhandengekommen oder vom Beförderungsunternehmen verspätet bzw. gar nicht ausgehändigt

Bitte nachstehende Schadenmeldung sowie folgende Dokumente an leistung@kaera-ag.de oder auf dem Postweg an uns senden
  • Vollständige Buchungsbestätigung der Reise
  • Versicherungsausweis
  • Anschaffungsbelege und weitere Dokumente

Reisekrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung)

Versicherte Person ist auf der Reise erkrankt (und verstorben) oder verunfall (und verstorben)

Bitte nachstehende Schadenmeldung sowie folgende Dokumente an leistung@kaera-ag.de oder auf dem Postweg an uns senden
  • Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • Versicherungsausweis
  • Kostennachweise wie Arztrechnungen, Quittungen für Medikamente etc.

Reisehaftpflicht

Versicherte Person verursacht auf der Reise einen Personen-, Sach- oder Vermögenschaden

Bitte nachstehende Schadenmeldung sowie folgende Dokumente an leistung@kaera-ag.de oder auf dem Postweg an uns senden
  • Vollständige Buchungsbestätigung oder Reisenachweise (in Kopie)
  • Versicherungsausweis
  • Informationen zum Schaden, Schadenhergang (Fotos, Polizeiprotokoll etc.)
  • Anschaffungsrechnung(en), Nachweise Reparaturkosten etc. (beides im Original)

Bitte gestatten Sie uns folgenden wichtigen Hinweis:

Wichtige Information - über die Folgen bei der Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall nach §§ 28 Abs.4, 30f. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, sind wir im Interesse einer zeitnahen und umfassenden Abwicklung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten dazu unbedingt Ihre Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten zu beachten. Danach sind Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet:
  • Uns unverzüglich zu informieren und soweit möglich, von uns Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung einzuholen und zu beachten
  • Den Reisevertrag unverzüglich zu stornieren bzw. den Reiseveranstalter über den Reiseabbruch zu informieren
  • Den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden
  • Schäden, die durch eine Straftat eintreten sind, unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienstelle anzuzeigen
  • Mögliche Regressrechte gegen Dritte zu wahren
  • Uns zu ermächtigen sämtliche sachdienliche Informationen zur Ursache und Höhe des Schadens und Umfang der Entschädigungspflicht einzuholen sowie jede Auskunft dazu, auf Verlangen, schriftlich zu erteilen
  • Die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese bezieht sich jedoch nur auf den konkreten Versicherungsfall
  • Im Laufe des Schadenmeldungsprozesses die erforderlichen Belege zeitnah hochzuladen
Wird eine oder werden mehrere dieser Obliegenheiten von Ihnen vorsätzlich verletzt, sind wir leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer oder mehrerer dieser Obliegenheiten dürfen wir die Entschädigungshöhe je nach der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Wir bleiben nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie eine der oben aufgeführten Obliegenheiten jedoch arglistig, sind wir in jedem Fall leistungsfrei. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung (auch) einem Dritten zu, ist dieser in derselben Weise wie Sie in der Pflicht.

Wir sind gerne für Sie da

Telefon +49 6172 1798 100

E-Mail info@kaera-ag.de

KAERA Aktiengesellschaft
Industriestr. 4-6
D- 61440 Oberursel